Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.
Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.
Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: siegenia.com
1. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
1.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen
Unser Online-Auftritt entspricht:
- in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.1. Sie erreicht das Level A und AA.
Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.
1.2 Unterstützende Maßnahmen
Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:
- Einsatz von starken Kontrasten bei Texten.
- Alternativtexte für Bilder.
- Darstellung von Pflichtinformationen in Textform.
- kein Verlust von Inhalt bei Anpassung der Größe auch nicht in der mobilen Ansicht.
- Pausierbarkeit von beweglichen Elementen.
- Textliche Identifizierung von Pflichtfeldern.
- Integration von zusätzlichen Hilfestellungen in Formularen.
- Konsistente Bedienung per Tastatur und mittels assistiven Technologien möglich.
2. Kontaktangaben - Barriere melden
Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
SIEGENIA-AUBI KG
Verantwortliche/r: Katja Schreiber
Industriestraße 1-3
57234 Wilnsdorf
Deutschland
E-Mail: marketing@siegenia.com
3. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für Deutschland:
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Für Österreich ist folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialsministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Österreich
Internet: https://www.sozialministeriumservice.at/