Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

Vorwort

Die SIEGENIA GRUPPE ist ein in vierter Generation familiengeführtes, international agierendes Unternehmen. Mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden ist eine gesellschaftliche, soziale und ökologische Verantwortung, die stets unverzichtbarer Teil unserer Unternehmenskultur war, ist und sein wird. Insbesondere die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt ist für SIEGENIA ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. 

Unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere Wertschöpfungsketten in Richtung der Lieferanten wie auch in Richtung unserer Kunden. Wir beziehen uns bei der inhaltlichen Definition der Menschenrechte auf international anerkannte Menschenrechtsnormen, -konventionen, -grundsätze und -richtlinien, insbesondere auf die internationale Menschenrechtscharta und die ILO-Kernarbeitsnormen. 

Wir folgen dementsprechend den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. 

Diese Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt ergänzt unseren geltenden Verhaltenskodex für Lieferanten und die Grundsätze unseres Compliance-Management-Systems. Diese Grundsatzerklärung stellt einen Handlungsrahmen für all unsere Mitarbeitenden und Beschäftigten unserer Geschäftspartner entlang der Lieferketten dar. 

 

Mit freundlichen Grüßen


Wieland Frank
Geschäftsführender Gesellschafter der SIEGENIA-AUBI KG

Risikomanagement

Die Überwachung und Einhaltung der Menschenrechte ist Teil des SIEGENIA Compliance-Management-Systems (CMS) und des unternehmensweiten Risikomanagements. Diese beiden Systeme werden kontinuierlich überwacht und - falls erforderlich - angepasst. Die aus dem CMS und dem Risikomanagement abgeleiteten Maßnahmen werden gruppenweit in konkrete Arbeitsprozesse integriert und strukturiert an die SIEGENIA-Geschäftsleitung berichtet.  

Risikoanalyse

Wir ermitteln jährlich mithilfe eingeführter Risikoanalyseprozesse menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in unserem Geschäftsbereich und im Geschäftsbereich unserer unmittelbaren Vertragspartner. Die identifizierten Risiken werden unter Berücksichtigung ihrer Schwere, ihrer Unumkehrbarkeit, der Eintrittswahrscheinlichkeit und unseres Einflussvermögens priorisiert.

Falls Kenntnisse von Risiken oder konkreter Verletzungen bei mittelbaren Vertragspartnern vorliegen, führen wir eine anlassbezogene Risikoanalyse durch und leiten angemessene Abhilfemaßnahmen ein. Die Ergebnisse der Risikoanalysen beeinflussen direkt Geschäftsentscheidungen und ziehen Anpassungen unserer internen Regelungen, Prozesse und Schulungen nach sich.  

Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken

Basierend auf der Risikoanalyse haben wir priorisierend die folgenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen bei SIEGENIA herausgearbeitet:

  • Keine Kinderarbeit

Wir lehnen Kinderarbeit strikt ab. Wir achten die jeweiligen länderspezifischen Regelungen zum Mindestalter zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. 

  • Keine Zwangsarbeit 

Wir lehnen jede Form von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel strikt ab. Wir akzeptieren nur Arbeitsverhältnisse, die auf Freiwilligkeit beruhen. 

  • Keine Diskriminierung 

Wir akzeptieren keine Form der Diskriminierung. Eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung wird nicht toleriert. 

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner haben für SIEGENIA höchste Priorität. Wir legen größten Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Branchenstandards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. 

  • Umwelt

SIEGENIA legt großen Wert auf Nachhaltigkeit in den Produktionsprozessen und der gesamten Supply Chain. Im Rahmen unseres Umweltmanagementsystems und des SIEGENIA-Nachhaltigkeitsprogramms setzen wir zielgerichtet Maßnahmen zur Nachhaltigkeit um.  

Präventionsmaßnahmen

Auf Grundlage der durch die Risikoanalysen festgestellten Risiken setzen wir bei SIEGENIA angemessene Präventionsmaßnahmen um. Wir verpflichten jeden Lieferanten, unseren Verhaltenskodex für Lieferanten zu akzeptieren und einzuhalten. Wir führen Lieferantenbewertungen durch, die die Themen Menschenrechte und Nachhaltigkeit sowie ökologische Kriterien abdeckt. Wir sensibilisieren und schulen unsere Mitarbeitenden regelmäßig zu den Themen Menschenrechte, Umwelt und verantwortungsvolle Einkaufspraktiken.  

Zudem haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Hinweise werden einer Risikobetrachtung unterzogen und - falls erforderlich - entsprechende Präventionsmaßnahmen umgesetzt. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt „Beschwerdeverfahren“. 

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen überprüfen wir regelmäßig unsere Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozesse und passen diese bei Bedarf an.

Abhilfemaßnahmen

Bei Bekanntwerden von Verletzungen von Menschenrechten und/oder von Umweltvorgaben, leiten wir unmittelbar und konsequent Abhilfemaßnahmen ein, unabhängig davon, ob die Verletzung in unserem Geschäftsbereich erfolgt oder in einer unserer Lieferketten. Im letzteren Fall nehmen wir Kontakt zu dem betroffenen Geschäftspartner auf und wirken auf eine konsequente Abhilfe hin. 

Im Falle von schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns rechtliche Schritte und/oder als letztes Mittel die Beendigung von Geschäftsbeziehungen vor. 

Beschwerdeverfahren

SIEGENIA bietet Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden, sonstigen Geschäftspartnern und Personen, die potenziell von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverletzungen betroffen sind, einen Meldekanal an, um mögliche Risiken und Verletzungen zu melden. Dies erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des/r Meldenden und des Meldeinhalts. 

Jede Meldung wir unverzüglich bearbeitet und - falls geboten - werden unverzüglich Abhilfemaßnahmen eingeleitet. 

Das SIEGENIA-Beschwerdeverfahren finden Sie auf der SIEGENIA-Homepage im Bereich Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Erwartungen an Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner

SIEGENIA erwartet von allen Mitarbeitenden und Führungskräften unternehmensweit die Grundsätze dieser Grundsatzerklärung einzuhalten und diese im Arbeitsalltag zu leben. Die Grundsätze gelten zwischen den Mitarbeitenden untereinander und gegenüber allen Geschäftspartnern. 

Gleichzeitig erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, die Grundsätze dieser Grundsatzerklärung bezüglich der Menschenrechte und der Umwelt in ihre Geschäftstätigkeit und Geschäftsprozesse zu integrieren und zu beachten. Der jeweiligen Organisation angemessene Maßnahmen sind sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der jeweiligen Lieferkette umzusetzen, um diese Grundsätze sicherzustellen. Wir erwarten hierfür eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SIEGENIA und den Vertragspartnern. 

Wir erwarten, dass bei positiver Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen eine Meldung über das SIEGENIA-Beschwerdeverfahren erfolgt. Nur so können wir rechtswidriges Verhalten unterbinden. 

Kontakt

SIEGENIA-AUBI KG
Industriestraße 1 - 3
57234 Wilnsdorf
Deutschland

Tel.: +49 271 3931-0
Fax: +49 271 3931-1333

E-Mail: human-rights@siegenia.com